M Kleinkrafträder und Krankenfahrstühle bis zu einer durch die Bauart bestimmten Höchstgeschwindigkeit von sixty km/h fileür den Umtausch des fileührerscheindokuments ist grundsätzlich die Fahrerlaubnisbehörde des aktuellen Wohnsitzes zuständig. Es empfiehlt sich, frühzeitig einen Termin zu buchen. Für ältere motorisierte Krankenfahrs